Umwelt

  • Abfallbewirtschaftung

    Die Gemeindeverwaltung gibt einen jährlichen Abfallterminkalender der Separatsammlungen heraus. 
    Die Sammelstelle der Gemeinde befindet sich an der Eimattstrasse 34 beim alten Werkhof. 

    Das gehört in die GrünabfuhrDas gehört in den Hauskehrricht
    • Alle pflanzlichen Gartenabfälle
    • Rasen- und Wiesenschnitt
    • Strauch-, Baum- und Heckenschnitt
    • Laub, Fallobst und Schnittblumen (ohne Schnüre)
    • Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
    • Balkon- und Topfpflanzen (ohne Erde, Topf und Deko)

     

     

    • Verpackte Lebensmittel
    • Speisereste und verdorbene Nahrungsmittel
    • Kaffee- und Teekapseln
    • Kompostierbares Geschirr
    • Zigarettenstummel und Aschenbecherinhalte
    • Infektiöser Abfall (Binden, Windeln, Tampons und Verbandsmaterial
    • Katzenstreu sowie Katzen- und Hundekot (Hundekot - Robidog)
    • Strassenwischgut
    • Asche
    • Erde
    Das gehört in die Spezialentsorgung (z.B. EZB)Neophyten und Problempflanzen
    • Karton, Papier, Glas, Metall, Sand, Kies, Steine und Bauschutt
    • Altholz (behandelt oder unbehandelt)
    • HAUSKEHRRICHT!
  • Abfallentsorgung

    Die wöchentliche Kehrichtabfuhr findet jeweils dienstags statt. Die entsprechenden Gebührenmarken können Sie in den örtlichen Lebensmittelgeschäften wie Landi/Prima, Coop Center oder beim Lebensmittelladen an der Hauptstrasse 59 beziehen.

    Sammelpunkte

    Die Entsorgungsdaten können Sie bequem als Push-Nachricht erhalten. Die Erinnerungen erfolgen jeweils einen Tag vor dem Ereignis.

    • Gemeinde-News App
    • Push: Neue Meldungen sofort per Push erhalten
    • Anzeigen: Meldungen in den Gemeinde-News anzeigen
  • Stromversorgung

    Konzessionsvertrag Elektrizitätsnetz

    Der Konzessionsvertrag zwischen Einwohnergemeinde und Elektra Baselland (EBL) regelt die Erstellung und den Betrieb von Leitungsnetzen für die Verteilung elektrischer Energie im Gemeindebann. 

    Die EBL verpflichtet sich, die Verbraucher mit elektrischer Energie zu möglichst vorteilhaften Bedingungen zu versorgen sowie die sparsame, umweltgerechte und rationelle Energieverwendung zu fördern. 

  • Feuerungskontrolle

    Die Verordnung über die Feuerungskontrolle der Gemeinden (VFkG) regelt die Öl-, Gas- und Holzfeuerungskontrolle im Kanton Basel-Landschaft. 
    Zu den kontrollpflichtigen Holzheizungen gehören auch Einzelraumfeuerungen wie beispielsweise Cheminées, die einer visuellen Kontrolle unterstehen. Der Vollzug der Feuerungskontrolle obliegt den Gemeinden und steht unter der Aufsicht des Amts für Umweltschutz und Energie.