Hund: An- und Abmelden : An- und Abmelden von Hunden

Kennzeichnet ein Pflichtfeld

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, Ihren Hund innert 14 Tagen nach Wegzug, Halterwechsel oder Tod bei der Gemeinde an- oder abzumelden.

Angaben zum Hundehalter / zur Hundehalterin
CH-
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Ich möchte meinen Hund
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Bewilligungs-Nummer des Kantons (nur bei bewilligungspflichtigen Hunden)
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